All

Probenahme

Probenahme nach LAGA PN 98

Probenentnahme bis 6 m Tiefe mit Hilfe einer Rammkernsonde zur Beurteilung einer evtl. Kontamination

Maschinelle Bodenprobenentnahme

Seit dem 08.05.2021 gilt die neue Fassung der Niedersächsischen Düngeverordnung.
Diese schreibt vor, dass in den „Roten Gebieten“ verpflichtend eigene Nmin Proben für die Düngebedarfsermittlung vor der ersten Düngung im Frühjahr genommen werden müssen.
Die Durchschnittswerte der LWK können hier nicht mehr angesetzt werden.
Es müssen von jeder Bewirtschaftungseinheit (gleiche Vorfrucht, gleiche Bodenart, gleiche Hauptfrucht, siehe auch Übersicht Bewirtschaftungseinheiten N-min Beprobung) mind. eine Nmin Probe vorliegen.

Vereidigter Probenehmer

Als von der Landwirtschaftskammer öffentlich- und vereidigter Probenehmer für Futtermittel, Boden, Gülle & Gärreste führen ich gerne für Sie die gerichtsfeste Probenahme in diesem Bereich durch.
Auch für die qualifizierten Flächennachweis, die häufig bei Bauanträgen gefordert werden bin ich gerne als Probenehmer für Sie tätig.

Seiten