Die Dichtigkeitsüberprüfung bei Güllelagerstätten erfolgt mittels Bodenprobenentnahme mit einer Rammkernsonde neben der Lagerstätte bis in eine Tiefe von bis zu 1 m unter Sohlenniveau.
Je nach Wunsch werden folgende Parameter untersucht: Ammonium, Nitrat, Kalium, Phosphor
Selbstverständlich erfolgt die Kühlung der Proben sofort nach den Probenahmen vor Ort, die auch im weiteren Verlauf des Transportes zum Labor aufrecht erhalten wird.
Seit dem 08.05.2021 gilt die neue Fassung der Niedersächsischen Düngeverordnung.
Diese schreibt vor, dass in den „Roten Gebieten“ verpflichtend eigene Nmin Proben für die Düngebedarfsermittlung vor der ersten Düngung im Frühjahr genommen werden müssen.
Die Durchschnittswerte der LWK können hier nicht mehr angesetzt werden.
Es müssen von jeder Bewirtschaftungseinheit (gleiche Vorfrucht, gleiche Bodenart, gleiche Hauptfrucht, siehe auch Übersicht Bewirtschaftungseinheiten N-min Beprobung) mind. eine Nmin Probe vorliegen.
Dichtigkeitsüberprüfung
Die Dichtigkeitsüberprüfung bei Güllelagerstätten erfolgt mittels Bodenprobenentnahme mit einer Rammkernsonde neben der Lagerstätte bis in eine Tiefe von bis zu 1 m unter Sohlenniveau.
Je nach Wunsch werden folgende Parameter untersucht: Ammonium, Nitrat, Kalium, Phosphor
Selbstverständlich erfolgt die Kühlung der Proben sofort nach den Probenahmen vor Ort, die auch im weiteren Verlauf des Transportes zum Labor aufrecht erhalten wird.